Ich lasse mich scheiden – was soll ich tun?
5 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Die Ehe kann nur in einem gerichtlichen Verfahren geschieden werden. Bereiten Sie die Angaben zur Ehe und zu möglichen Nebenfragen vor, über die entschieden werden soll.
Wenn Sie die Scheidung einleiten.
Beim zuständigen Gericht.
Angaben zur Ehe und zu den Ehegatten sowie Unterlagen zu Kindern oder anderen im Verfahren geltend gemachten Fragen.
Über die Scheidung der Ehe entscheidet ausschließlich das Gericht.
Offizielle Quelle: e-justice.europa.eu
2. Wenn Sie ein gemeinsames minderjähriges Kind haben, regeln Sie elterliche Sorge, Wohnort des Kindes, Umgang und Unterhalt. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht.
Bei der Vorbereitung der Scheidung und während des Verfahrens.
Zwischen den Eltern und, falls erforderlich, vor Gericht.
Angaben zum Kind und der vorgeschlagene Regelungsvorschlag.
Auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge muss der Wohnort des Kindes festgelegt werden.
Offizielle Quelle: e-justice.europa.eu
3. Das gemeinsame Vermögen muss nicht vorab aufgeteilt werden, damit das Gericht die Scheidung ausspricht. Vermögens- und Wohnungsnutzungsfragen können bei Bedarf gesondert geregelt werden.
Je nach Situation zusammen mit der Scheidung oder in einem gesonderten Verfahren bzw. durch Vereinbarung.
Durch Vereinbarung oder, falls erforderlich, vor Gericht.
Angaben zu Vermögen, Krediten und zur Nutzung der Wohnung.
Die Vermögensaufteilung ist keine Voraussetzung für die Scheidung. Über bestimmte Nebenfragen entscheidet das Gericht nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde.
Offizielle Quelle: e-justice.europa.eu
4. Wenn Sie nach der Scheidung einen anderen Namen führen möchten, geben Sie die erforderliche Erklärung zur Namensführung ab und lassen Sie anschließend die betroffenen Dokumente ändern.
Nach Rechtskraft der Scheidung, wenn Sie Ihre Namensführung ändern möchten.
Bei der zuständigen Personenstandsbehörde und den Behörden, die die betroffenen Dokumente ausstellen.
Rechtskräftige Scheidungsentscheidung und Identitätsdokumente.
Die Scheidung ändert den während der Ehe geführten Namen nicht automatisch.
Offizielle Quelle: e-justice.europa.eu
5. Wenn sich durch die Scheidung der Haushalt, der tatsächliche Wohnort des Kindes oder ein anderer für Leistungen oder Steuern relevanter Umstand ändert, prüfen Sie für die betroffenen Leistungen und Steuerangelegenheiten, ob eine Meldung erforderlich ist.
Nach der Änderung, sofern sie für die betreffende Leistung oder Steuerangelegenheit relevant ist.
Beim zuständigen Leistungsträger oder bei der Steuerbehörde.
Nachweise über die Änderung und die Akten- oder Fallkennzeichen der betreffenden Angelegenheit.
Es gibt keine einheitliche allgemeine Meldepflicht für alle Fälle. Die Pflicht hängt von der jeweiligen Leistung oder Steuerangelegenheit ab.

