In einen anderen Kanton ziehen

8 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Wohnung, Übergabe, Zähler und laufende Verträge abschliessen

Offizielle Quelle: www.post.ch

2. Strom, Gas, Internet und weitere Verträge umziehen oder beenden

Offizielle Quelle: www.post.ch

3. Umzug bei der bisherigen und neuen Wohngemeinde melden

Melden Sie die Adressänderung den zuständigen Einwohnerdiensten. Wo verfügbar, kann eUmzugCH die Wegzugs- und Zuzugsmeldung online abwickeln.

Wann?

Spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Adressänderung.

Wo / bei wem?

Einwohnerdienste der bisherigen und neuen Wohngemeinde; online über eUmzugCH, wenn die beteiligten Gemeinden teilnehmen.

Was vorbereiten?

Identitätsdaten, alte und neue Adresse sowie die von den Gemeinden verlangten Nachweise.

Worauf achten?

eUmzugCH ist nicht in jeder Gemeinde bzw. für jeden Fall verfügbar. Prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Gemeinden.

Offizielle Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft / Seco Online Services

4. Neue Adresse der Post melden und Nachsendung prüfen

Teilen Sie der Schweizerischen Post die neue Adresse mit. Bei Bedarf können Sie zusätzlich einen Nachsendeauftrag einrichten, damit Sendungen an die alte Adresse weitergeleitet werden.

Wann?

Am besten vor dem Umzug; für eine reguläre Nachsendung empfiehlt die Post den Auftrag spätestens vier Werktage vor dem Umzug.

Wo / bei wem?

Online bei der Schweizerischen Post oder in einer Postfiliale.

Was vorbereiten?

Alte und neue Adresse; je nach gewähltem Weg Login bzw. gültiger Ausweis.

Worauf achten?

Eine reine Adressänderung bei der Post ist nicht dasselbe wie eine Nachsendung. Ohne Nachsendung kann Post an die alte Adresse an den Absender zurückgehen.

Offizielle Quelle: Die Schweizerische Post

5. Bank, Versicherungen, Krankenkasse und wichtige Vertragspartner informieren

Aktualisieren Sie Ihre Adresse bei Stellen und Unternehmen, die weiterhin mit Ihnen kommunizieren oder Verträge führen. Die Post nennt ausdrücklich unter anderem Versicherungen, Banken und Krankenkasse.

Wann?

Zeitnah zum Umzug; besonders bevor wichtige Post oder Rechnungen an die alte Adresse gehen.

Wo / bei wem?

Direkt beim jeweiligen Anbieter; alternativ können teilnehmende Unternehmen über die Umzugsmitteilung der Post informiert werden.

Was vorbereiten?

Kundennummern bzw. Vertragsdaten sowie alte und neue Adresse.

Worauf achten?

Die Post informiert nur teilnehmende Unternehmen. Prüfen Sie deshalb selbst Ihre wichtigsten Stellen und Verträge.

Offizielle Quelle: Die Schweizerische Post

6. Adressänderung beim zuständigen Strassenverkehrsamt prüfen

Nur falls zutreffend: Wenn Sie ein Fahrzeug, einen Führerausweis oder andere kantonal geführte Verkehrsdokumente haben.

Strassenverkehrsdokumente und Fahrzeugzulassung werden kantonal geführt. Prüfen Sie nach dem Umzug beim zuständigen Strassenverkehrsamt, welche Dokumente angepasst werden müssen.

Wann?

Nach dem Umzug nach den Fristen des zuständigen Kantons; konkrete Fristen können kantonal geregelt sein.

Wo / bei wem?

Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Was vorbereiten?

Je nach Kanton Fahrzeugausweis, Führerausweis/Personendaten, neue Adresse und bei Kantonswechsel gegebenenfalls Versicherungsnachweis.

Worauf achten?

Verfahren und Fristen sind kantonal. Übernehmen Sie keine Frist eines anderen Kantons; prüfen Sie die offizielle Stelle Ihres Wohnkantons.

Offizielle Quelle: ch.ch

7. Aufenthaltsbewilligung bei Kantonswechsel prüfen

Nur falls zutreffend: Wenn Sie eine ausländerrechtliche Bewilligung haben, deren Kantonswechsel geprüft werden muss.

Die Aufenthaltsbedingungen hängen vom Aufenthaltsgrund ab; die Kantone sind für die Ausstellung der Bewilligungen zuständig.

Wann?

Frist und Bewilligungstyp richten sich nach Aufenthaltsgrund und Staatsangehörigkeit; kantonales Verfahren prüfen.

Wo / bei wem?

Kantonale Migrations-/Einwohnerbehörde.

Was vorbereiten?

Pass/ID sowie Nachweise zu Arbeit, Selbstständigkeit, Studium oder ausreichenden Mitteln/Versicherung je nach Status.

Worauf achten?

EU/EFTA- und Drittstaatsregeln unterscheiden sich deutlich.

Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

8. Auto bei Kantonswechsel prüfen

Nur falls zutreffend: Wenn ein Fahrzeug auf Sie zugelassen ist.

Motorfahrzeuge werden beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt eingelöst; Verfahren und Gebühren sind kantonal.

Wann?

Vor Nutzung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs in der Schweiz einlösen/registrieren; Import hat zusätzliche Zollschritte.

Wo / bei wem?

Kantonales Strassenverkehrsamt; Versicherungsnachweis wird für die Einlösung benötigt.

Was vorbereiten?

Versicherungsnachweis, Fahrzeugpapiere, Identität/Wohnsitznachweis und je nach Import Zoll-/Prüfunterlagen.

Worauf achten?

Gebühren und Motorfahrzeugsteuer sind kantonal; konkrete Beträge nur aus dem zuständigen Kanton übernehmen.

Offizielle Quelle: ch.ch

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