Steuern bei Wegzug kantonal prüfen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Steuern bei Wegzug kantonal prüfen

Bei einem Wegzug ins Ausland die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht und allfällige verbleibende Steuerpflichten mit der kantonalen Steuerverwaltung klären.

Wann?

Die unbeschränkte Steuerpflicht endet grundsätzlich mit dem Wegzug aus der Schweiz. Für das Wegzugsjahr gelten besondere Regeln für eine unterjährige Steuerpflicht.

Wo / bei wem?

Zuständig ist insbesondere die Steuerverwaltung des Wegzugskantons; bei weiterhin in der Schweiz steuerbaren Werten kann eine beschränkte Steuerpflicht bestehen bleiben.

Was vorbereiten?

Wegzugsdatum, neue Adresse sowie Angaben zu Einkommen, Vermögen und weiterhin in der Schweiz bestehenden steuerbaren Werten bereithalten.

Worauf achten?

Immobilien oder andere wirtschaftliche Anknüpfungspunkte in der Schweiz können trotz Wegzug weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht auslösen.

Offizielle Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

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