EU/EFTA Kurzarbeit bis 90 Tage melden
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. EU/EFTA Kurzarbeit bis 90 Tage melden
Für bestimmte EU/EFTA-Erwerbstätigkeiten bis höchstens drei Monate bzw. 90 Tage pro Kalenderjahr gilt statt einer Bewilligung ein Meldeverfahren.
Wann?
Für meldepflichtige Einsätze gelten je nach Fall Voranmeldefristen; offizielle Meldeseite nach Einsatzart prüfen.
Wo / bei wem?
Offizielles Meldeverfahren des SEM/Kantons für kurzfristige Erwerbstätigkeit.
Was vorbereiten?
Arbeitgeber-/Personen-/Einsatzdaten.
Worauf achten?
90-Tage-Meldeverfahren ist nicht dasselbe wie eine Aufenthaltsbewilligung und gilt nicht für jede Tätigkeit identisch.
Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

