Krankenversicherung bei Wegzug prüfen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Krankenversicherung bei Wegzug prüfen
Bei einem dauerhaften Wegzug ins Ausland prüfen, ob die obligatorische Schweizer Krankenversicherung endet oder ob für Ihre Person eine Ausnahme gilt.
Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht beim Wegzug aus der Schweiz. Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Rentnerinnen/Rentner, Grenzgängerinnen/Grenzgänger und entsandte Arbeitnehmende.
Zuerst den eigenen Krankenversicherer kontaktieren; bei grenzüberschreitenden Sonderfällen die vom BAG genannten zuständigen Stellen verwenden.
Abmelde-/Wohnsitznachweis sowie Unterlagen zu Erwerbstätigkeit, Rente, Entsendung oder Grenzgängerstatus bereithalten, falls relevant.
Ein vorübergehender Auslandaufenthalt ohne Verlegung des Wohnsitzes beendet die Schweizer Versicherungspflicht grundsätzlich nicht.
Offizielle Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)

