3-Monats-Frist Krankenversicherung beachten
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. 3-Monats-Frist Krankenversicherung beachten
Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt und der Versicherungspflicht unterliegt, muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten einer zugelassenen Krankenkasse beitreten.
Wann?
Bei Versicherungspflicht grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Wohnsitznahme bzw. Beginn der Versicherungspflicht.
Wo / bei wem?
Eine zugelassene Schweizer Krankenkasse; Kontrolle/Zuordnung durch zuständige kantonale Stelle.
Was vorbereiten?
Persönliche Daten, Wohnsitz-/Aufenthaltsangaben und Angaben für den Versicherungsantrag.
Worauf achten?
Bei rechtzeitiger Anmeldung wirkt die Deckung grundsätzlich ab Beginn der Versicherungspflicht; bei Verspätung drohen Nachteile/Zuordnung. Ausnahmen separat prüfen.
Offizielle Quelle: Bundesamt für Gesundheit

