3-Monats-Frist Krankenversicherung beachten

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. 3-Monats-Frist Krankenversicherung beachten

Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt und der Versicherungspflicht unterliegt, muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten einer zugelassenen Krankenkasse beitreten.

Wann?

Bei Versicherungspflicht grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Wohnsitznahme bzw. Beginn der Versicherungspflicht.

Wo / bei wem?

Eine zugelassene Schweizer Krankenkasse; Kontrolle/Zuordnung durch zuständige kantonale Stelle.

Was vorbereiten?

Persönliche Daten, Wohnsitz-/Aufenthaltsangaben und Angaben für den Versicherungsantrag.

Worauf achten?

Bei rechtzeitiger Anmeldung wirkt die Deckung grundsätzlich ab Beginn der Versicherungspflicht; bei Verspätung drohen Nachteile/Zuordnung. Ausnahmen separat prüfen.

Offizielle Quelle: Bundesamt für Gesundheit

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