Jobverlust mit Aufenthaltsbewilligung prüfen
2 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Beim RAV anmelden
Bei drohender oder eingetretener Arbeitslosigkeit soll die Anmeldung beim RAV so früh wie möglich erfolgen, spätestens am ersten Tag, für den Leistungen beansprucht werden.
So früh wie möglich, spätestens am ersten Tag, für den Arbeitslosenentschädigung beansprucht wird.
Regionaler Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Anmeldung auch über Job-Room je nach Angebot.
AHV-Nummer, Identität, Angaben zum letzten Arbeitsverhältnis und Stellensuche.
Bereits während Kündigungsfrist aktiv Stellen suchen und Nachweise führen; RAV/Arbeitslosenkasse haben unterschiedliche Rollen.
Offizielle Quelle: arbeit.swiss / SECO
2. Jobverlust mit Aufenthaltsbewilligung prüfen
Die Aufenthaltsbedingungen hängen vom Aufenthaltsgrund ab; die Kantone sind für die Ausstellung der Bewilligungen zuständig.
Frist und Bewilligungstyp richten sich nach Aufenthaltsgrund und Staatsangehörigkeit; kantonales Verfahren prüfen.
Kantonale Migrations-/Einwohnerbehörde.
Pass/ID sowie Nachweise zu Arbeit, Selbstständigkeit, Studium oder ausreichenden Mitteln/Versicherung je nach Status.
EU/EFTA- und Drittstaatsregeln unterscheiden sich deutlich.
Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

