Grenzgängerbewilligung G

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Grenzgängerbewilligung G

EU/EFTA-Grenzgänger wohnen in einem EU/EFTA-Staat und arbeiten in der Schweiz; sie müssen in der Regel mindestens einmal wöchentlich an den ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.

Wann?

Vor bzw. zu Beginn einer grenzüberschreitenden Beschäftigung Bewilligung/Meldeweg klären.

Wo / bei wem?

Kantonale Migrationsbehörde/Arbeitgeber; Grenzgängerbewilligung G je nach Fall.

Was vorbereiten?

Wohnsitznachweis im Ausland, Pass/ID und Arbeitsvertrag.

Worauf achten?

Grenzgängerstatus setzt grundsätzlich Wohnsitz im Ausland und regelmäßige Rückkehr voraus; Steuer/Krankenversicherung separat prüfen.

Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

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