Grenzgängerbewilligung G
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Grenzgängerbewilligung G
EU/EFTA-Grenzgänger wohnen in einem EU/EFTA-Staat und arbeiten in der Schweiz; sie müssen in der Regel mindestens einmal wöchentlich an den ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.
Wann?
Vor bzw. zu Beginn einer grenzüberschreitenden Beschäftigung Bewilligung/Meldeweg klären.
Wo / bei wem?
Kantonale Migrationsbehörde/Arbeitgeber; Grenzgängerbewilligung G je nach Fall.
Was vorbereiten?
Wohnsitznachweis im Ausland, Pass/ID und Arbeitsvertrag.
Worauf achten?
Grenzgängerstatus setzt grundsätzlich Wohnsitz im Ausland und regelmäßige Rückkehr voraus; Steuer/Krankenversicherung separat prüfen.
Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

