Grenzgänger: Krankenversicherung/Optionsrecht prüfen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Grenzgänger: Krankenversicherung und Optionsrecht fristgerecht klären

Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz arbeitet, ist grundsätzlich in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Für bestimmte Wohnstaaten und Personengruppen gibt es jedoch ein Optionsrecht.

Wann?

Grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. der Versicherungspflicht.

Wo / bei wem?

Bei der zuständigen Stelle des Arbeitskantons; bei Schweizer Versicherung zusätzlich bei einer zugelassenen Krankenkasse.

Was vorbereiten?

Arbeitsnachweis, Wohnsitzangaben und – falls Sie das Optionsrecht nutzen wollen – die von der kantonalen Stelle verlangten Nachweise zur Versicherung im Wohnstaat.

Worauf achten?

Das Optionsrecht wird nicht automatisch durch eine Versicherung im Wohnland ausgeübt. Wer sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen will, muss das vorgeschriebene Verfahren beim Arbeitskanton fristgerecht durchführen.

Offizielle Quelle: Bundesamt für Gesundheit

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