Nach Zuzug bei Wohngemeinde anmelden
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Nach Zuzug bei Wohngemeinde anmelden
EU/EFTA-Staatsangehörige mit Beschäftigung über drei Monate müssen sich grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor Stellenantritt bei der Wohngemeinde melden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Wann?
EU/EFTA-Arbeitnehmende mit Beschäftigung über 3 Monate grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor Stellenantritt anmelden.
Wo / bei wem?
Einwohner-/Migrationsbehörde der Wohngemeinde bzw. des Kantons.
Was vorbereiten?
Gültiger Pass/ID sowie Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung; weitere kantonale Nachweise.
Worauf achten?
Vor Arbeitsbeginn anmelden. Selbstständige müssen zusätzlich Nachweise der selbstständigen Tätigkeit erbringen.
Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

