Nach Zuzug bei Wohngemeinde anmelden

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Nach Zuzug bei Wohngemeinde anmelden

EU/EFTA-Staatsangehörige mit Beschäftigung über drei Monate müssen sich grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor Stellenantritt bei der Wohngemeinde melden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Wann?

EU/EFTA-Arbeitnehmende mit Beschäftigung über 3 Monate grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor Stellenantritt anmelden.

Wo / bei wem?

Einwohner-/Migrationsbehörde der Wohngemeinde bzw. des Kantons.

Was vorbereiten?

Gültiger Pass/ID sowie Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung; weitere kantonale Nachweise.

Worauf achten?

Vor Arbeitsbeginn anmelden. Selbstständige müssen zusätzlich Nachweise der selbstständigen Tätigkeit erbringen.

Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

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