EU/EFTA Familiennachzug prüfen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. EU/EFTA: Voraussetzungen für den Familiennachzug prüfen
EU/EFTA-Staatsangehörige können bestimmte Familienangehörige nachziehen. Welche Personen erfasst sind und welche Nachweise verlangt werden, hängt von der konkreten Familien- und Erwerbssituation ab.
Vor der Einreise bzw. vor dem Aufenthaltsgesuch der Familienangehörigen prüfen. Für den Familiennachzug von EU/EFTA-Staatsangehörigen nennt das SEM keine allgemeine Einreichungsfrist.
Kantonale Migrations- oder Einwohnerbehörde am Wohnort.
Gültige Reisedokumente und Nachweise zum Familienverhältnis; je nach Situation zusätzlich Nachweise zu Wohnung, Erwerbstätigkeit, finanziellen Mitteln oder Krankenversicherung.
Familiennachzug nach dem Freizügigkeitsabkommen nicht mit den Regeln für Drittstaatsangehörige verwechseln. Für visumpflichtige Familienangehörige können zusätzlich Einreiseformalitäten gelten.
Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

