Drittstaat Familiennachzug prüfen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Familiennachzug bei Drittstaatsstatus prüfen

Beim Familiennachzug ausserhalb des EU/EFTA-Freizügigkeitsrechts hängen Anspruch, Familienkreis und Voraussetzungen vom Aufenthaltsstatus der bereits in der Schweiz lebenden Person ab.

Wann?

Frühzeitig prüfen: Für Ehegatten und minderjährige Kinder gelten je nach Aufenthaltsstatus gesetzliche Fristen; das SEM nennt beispielsweise fünf Jahre und für Kinder über zwölf Jahren zwölf Monate in bestimmten Fällen.

Wo / bei wem?

Kantonale Migrationsbehörde am Wohnort.

Was vorbereiten?

Reisedokumente, Nachweise zum Familienverhältnis und die von der kantonalen Behörde verlangten Unterlagen zu Unterkunft, finanziellen Mitteln und Aufenthaltsstatus.

Worauf achten?

Die Voraussetzungen unterscheiden sich nach Ausweis und Status. Ein später Familiennachzug kann nur unter zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein.

Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

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