Aus der Schweiz wegziehen
15 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsregeln des Ziellandes prüfen
Offizielle Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
2. Bei der Wohnsitzgemeinde abmelden
Beim dauerhaften Wegzug sind je nach Situation Abmeldung, Versicherungen, Steuern und weitere Behördenkontakte zu prüfen.
Vor dauerhaftem Wegzug Abmeldung bei der Gemeinde nach kantonalem Verfahren; Schweizer Staatsangehörige nach Abmeldung grundsätzlich innert 90 Tagen bei der zuständigen Auslandsvertretung registrieren.
Einwohnergemeinde/Kanton sowie je nach Status Steuer-/Versicherungsstellen; Schweizer im Ausland anschließend Schweizer Vertretung.
Identität, Abmeldebestätigung und neue Auslandsadresse soweit verlangt.
Krankenversicherung, Steuer, Fahrzeug, Vorsorge und Aufenthaltsstatus separat prüfen.
Offizielle Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
3. Als Schweizer Person bei der zuständigen Auslandvertretung anmelden
Offizielle Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
4. Wohnung, Übergabe, Zähler und laufende Verträge abschliessen
Offizielle Quelle: Die Schweizerische Post
5. Neue Adresse melden und Post ins Ausland nachsenden lassen
Offizielle Quelle: Die Schweizerische Post
6. Umzugsgut inventarisieren und Zollformalitäten klären
Offizielle Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
7. Einreise- und Zollregeln für Haustiere prüfen
Offizielle Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
8. Krankenversicherung bei Wegzug prüfen
Bei einem dauerhaften Wegzug ins Ausland prüfen, ob die obligatorische Schweizer Krankenversicherung endet oder ob für Ihre Person eine Ausnahme gilt.
Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht beim Wegzug aus der Schweiz. Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Rentnerinnen/Rentner, Grenzgängerinnen/Grenzgänger und entsandte Arbeitnehmende.
Zuerst den eigenen Krankenversicherer kontaktieren; bei grenzüberschreitenden Sonderfällen die vom BAG genannten zuständigen Stellen verwenden.
Abmelde-/Wohnsitznachweis sowie Unterlagen zu Erwerbstätigkeit, Rente, Entsendung oder Grenzgängerstatus bereithalten, falls relevant.
Ein vorübergehender Auslandaufenthalt ohne Verlegung des Wohnsitzes beendet die Schweizer Versicherungspflicht grundsätzlich nicht.
Offizielle Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
9. AHV/IV-Unterstellung und mögliche Beitragslücken klären
Offizielle Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
10. Pensionskasse und Freizügigkeitsguthaben regeln
Offizielle Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
11. Unfall- und Arbeitslosenversicherung beim Wegzug prüfen
Offizielle Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
12. Steuern bei Wegzug kantonal prüfen
Bei einem Wegzug ins Ausland die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht und allfällige verbleibende Steuerpflichten mit der kantonalen Steuerverwaltung klären.
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet grundsätzlich mit dem Wegzug aus der Schweiz. Für das Wegzugsjahr gelten besondere Regeln für eine unterjährige Steuerpflicht.
Zuständig ist insbesondere die Steuerverwaltung des Wegzugskantons; bei weiterhin in der Schweiz steuerbaren Werten kann eine beschränkte Steuerpflicht bestehen bleiben.
Wegzugsdatum, neue Adresse sowie Angaben zu Einkommen, Vermögen und weiterhin in der Schweiz bestehenden steuerbaren Werten bereithalten.
Immobilien oder andere wirtschaftliche Anknüpfungspunkte in der Schweiz können trotz Wegzug weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht auslösen.
Offizielle Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
13. Bank über den Auslandswohnsitz informieren und Leistungen klären
Offizielle Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
14. Definitiven Wegzug dem Strassenverkehrsamt melden und Fahrzeugregeln prüfen
Offizielle Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
15. Bei Dienstpflicht rechtzeitig Auslandurlaub beantragen
Offizielle Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

