EU/EFTA Aufenthaltsbewilligung
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. EU/EFTA Aufenthaltsbewilligung
Die Aufenthaltsbedingungen hängen vom Aufenthaltsgrund ab; die Kantone sind für die Ausstellung der Bewilligungen zuständig.
Wann?
Frist und Bewilligungstyp richten sich nach Aufenthaltsgrund und Staatsangehörigkeit; kantonales Verfahren prüfen.
Wo / bei wem?
Kantonale Migrations-/Einwohnerbehörde.
Was vorbereiten?
Pass/ID sowie Nachweise zu Arbeit, Selbstständigkeit, Studium oder ausreichenden Mitteln/Versicherung je nach Status.
Worauf achten?
EU/EFTA- und Drittstaatsregeln unterscheiden sich deutlich.
Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Migration

