Neue Stelle: Unfallversicherung klären

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Neue Stelle: Unfallversicherung klären

Arbeitnehmende sind über den Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert; bei mindestens acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber umfasst die Deckung grundsätzlich auch Nichtberufsunfälle.

Wann?

Unfall dem Arbeitgeber/Versicherer so rasch wie möglich melden.

Wo / bei wem?

Arbeitgeber bzw. dessen Unfallversicherung; bei Arbeitslosen Suva, bei nicht Erwerbstätigen Krankenversicherung mit Unfalldeckung.

Was vorbereiten?

Unfallhergang, Datum, medizinische Angaben und Arbeitgeber-/Versicherungsdaten.

Worauf achten?

Ab mindestens 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber umfasst die obligatorische Deckung grundsätzlich auch Nichtberufsunfälle; darunter gelten andere Regeln.

Offizielle Quelle: ch.ch

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