Neue Stelle: Unfallversicherung klären
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Neue Stelle: Unfallversicherung klären
Arbeitnehmende sind über den Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert; bei mindestens acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber umfasst die Deckung grundsätzlich auch Nichtberufsunfälle.
Wann?
Unfall dem Arbeitgeber/Versicherer so rasch wie möglich melden.
Wo / bei wem?
Arbeitgeber bzw. dessen Unfallversicherung; bei Arbeitslosen Suva, bei nicht Erwerbstätigen Krankenversicherung mit Unfalldeckung.
Was vorbereiten?
Unfallhergang, Datum, medizinische Angaben und Arbeitgeber-/Versicherungsdaten.
Worauf achten?
Ab mindestens 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber umfasst die obligatorische Deckung grundsätzlich auch Nichtberufsunfälle; darunter gelten andere Regeln.
Offizielle Quelle: ch.ch

