Ich pflege einen Angehörigen – was muss ich jetzt prüfen?
4 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Bezahlte Kurzabsenz mit dem Arbeitgeber klären
Offizielle Quelle: www.bsv.admin.ch
2. Anspruch auf Betreuungsgutschriften prüfen und jährlich geltend machen
Wer pflegebedürftige nahe Verwandte betreut und die Voraussetzungen erfüllt, kann Betreuungsgutschriften für die spätere AHV-Rentenberechnung erhalten.
Jährlich geltend machen.
Zuständige kantonale Ausgleichskasse.
Angaben zur betreuten Person und Nachweis der Voraussetzungen, insbesondere der relevanten Hilflosenentschädigung.
Betreuungsgutschriften sind keine direkte Geldleistung; sie wirken bei der Rentenberechnung.
Offizielle Quelle: Informationsstelle AHV/IV
3. Bei schwer gesundheitlich beeinträchtigtem Kind Betreuungsentschädigung prüfen
Nur falls zutreffend: Nur wenn du als Elternteil ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind betreust.
Eltern eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten minderjährigen Kindes können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Betreuungsurlaub und Betreuungsentschädigung beanspruchen.
Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und Betreuungstage bezogen werden.
Ausgleichskasse; Abrechnung erfolgt je nach Erwerbssituation über Arbeitgeber bzw. zuständige Stelle.
Anmeldung und medizinische/arbeitsbezogene Angaben gemäß Formular.
Die Leistung ist ein Sonderfall und gilt nicht für jede allgemeine Angehörigenpflege.
Offizielle Quelle: Informationsstelle AHV/IV
4. Entlastungs- und Beratungsangebote im Wohnkanton prüfen
Offizielle Quelle: www.bsv.admin.ch

