Ich pflege einen Angehörigen – was muss ich jetzt prüfen?

4 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Bezahlte Kurzabsenz mit dem Arbeitgeber klären

Offizielle Quelle: www.bsv.admin.ch

2. Anspruch auf Betreuungsgutschriften prüfen und jährlich geltend machen

Wer pflegebedürftige nahe Verwandte betreut und die Voraussetzungen erfüllt, kann Betreuungsgutschriften für die spätere AHV-Rentenberechnung erhalten.

Wann?

Jährlich geltend machen.

Wo / bei wem?

Zuständige kantonale Ausgleichskasse.

Was vorbereiten?

Angaben zur betreuten Person und Nachweis der Voraussetzungen, insbesondere der relevanten Hilflosenentschädigung.

Worauf achten?

Betreuungsgutschriften sind keine direkte Geldleistung; sie wirken bei der Rentenberechnung.

Offizielle Quelle: Informationsstelle AHV/IV

3. Bei schwer gesundheitlich beeinträchtigtem Kind Betreuungsentschädigung prüfen

Nur falls zutreffend: Nur wenn du als Elternteil ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind betreust.

Eltern eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten minderjährigen Kindes können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Betreuungsurlaub und Betreuungsentschädigung beanspruchen.

Wann?

Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und Betreuungstage bezogen werden.

Wo / bei wem?

Ausgleichskasse; Abrechnung erfolgt je nach Erwerbssituation über Arbeitgeber bzw. zuständige Stelle.

Was vorbereiten?

Anmeldung und medizinische/arbeitsbezogene Angaben gemäß Formular.

Worauf achten?

Die Leistung ist ein Sonderfall und gilt nicht für jede allgemeine Angehörigenpflege.

Offizielle Quelle: Informationsstelle AHV/IV

4. Entlastungs- und Beratungsangebote im Wohnkanton prüfen

Offizielle Quelle: www.bsv.admin.ch

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