AHV mit Wohnsitz im Ausland prüfen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. AHV-Rente bei Wohnsitz im Ausland beantragen
Eine Schweizer AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt. Wer im Ausland wohnt, muss den Anspruch über die für den Wohnstaat bzw. die eigene Versicherungsbiografie zuständige Stelle geltend machen.
Mehrere Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn mit dem Antrag beginnen, damit Zuständigkeit und Versicherungszeiten geklärt werden können.
Je nach Wohnstaat über die zuständige ausländische Sozialversicherungsstelle oder die Schweizerische Ausgleichskasse; die AHV/IV-Informationsstelle beschreibt den zuständigen Weg.
AHV-Nummer, Identitäts- und Zivilstandsdaten, Bankverbindung sowie Angaben und Nachweise zu Schweizer und ausländischen Versicherungszeiten.
Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Bei Wohnsitz im Ausland können zusätzlich Krankenversicherungsregeln und internationale Sozialversicherungsabkommen relevant sein.
Offizielle Quelle: AHV/IV Informationsstelle

