Wahlkarte / Briefwahl beantragen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Wahlkarte / Briefwahl beantragen
Mit einer Wahlkarte kann eine wahlberechtigte Person ihre Stimme auch außerhalb des für sie zuständigen Wahllokals beziehungsweise per Briefwahl abgeben. Beantragt wird sie bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis die Person eingetragen ist.
Ab Wahlausschreibung (ungefähr 8 Wochen vor der Wahl). Bei Nationalrats-, Bundespräsidenten- und Europawahlen ist ein schriftlicher Antrag grundsätzlich bis zum 4. Tag vor der Wahl möglich; bei persönlicher Abholung durch eine bevollmächtigte Person beziehungsweise bei persönlichem mündlichem Antrag gelten unter den offiziellen Voraussetzungen Fristen bis 12:00 Uhr am 2. Tag vor der Wahl. Für Landes-/Gemeindewahlen können andere Fristen gelten.
Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis die Person eingetragen ist; in Wien das zuständige Wahlreferat. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können den Antrag unter den offiziellen Voraussetzungen auch über eine österreichische Vertretungsbehörde weiterleiten lassen.
Bei persönlichem Antrag ein Identitätsdokument; bei schriftlichem Antrag glaubhafter Identitätsnachweis. Bei elektronischem Antrag mit qualifizierter Signatur/ID Austria ist nach der offiziellen Regel kein zusätzlicher Identitätsnachweis erforderlich.
Telefonische Anträge sind nicht möglich. Wer eine Wahlkarte erhalten hat, muss sie auch bei einer Stimmabgabe im eigenen Wahllokal mitnehmen. Für eine verlorene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden. Landes- und Gemeindewahlen können abweichende Regeln haben.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at

