Sozialhilfe beantragen
12 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Anspruch nach den Regeln Ihres Bundeslandes prüfen
Sozialhilfe/Mindestsicherung ist in Österreich landesrechtlich ausgestaltet. Anspruch, Höhe, Vermögens- und Einkommensregeln sowie Zusatzleistungen können sich je nach Bundesland unterscheiden.
Wenn der notwendige Lebensunterhalt beziehungsweise Wohnbedarf nicht aus eigenen Mitteln und vorrangigen Ansprüchen gedeckt werden kann.
Zuerst die aktuellen Regeln des Bundeslandes prüfen; die offizielle Bundesübersicht verlinkt auf die Länderregelungen.
Angaben zu Wohnsitz, Haushalt, Einkommen, Vermögen und gegebenenfalls Aufenthaltsstatus.
Keine bundesweit einheitliche Leistungshöhe voraussetzen. Für den konkreten Anspruch gelten die aktuellen Regeln des Wohnsitz-Bundeslandes.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
2. Einkommen, Vermögen und Wohnkosten zusammenstellen
Für die Anspruchsprüfung werden je nach Bundesland insbesondere Angaben und Nachweise zu Einkommen, Vermögen, Haushalt und Wohnsituation benötigt.
Vor dem Antrag möglichst vollständig zusammenstellen.
Nach den Vorgaben der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beziehungsweise des Bundeslandes.
Identitäts-/Aufenthaltsnachweise, Einkommens- und Vermögensunterlagen, Wohnkosten und Haushaltsdaten nach der jeweiligen Landesliste.
Die verlangten Unterlagen unterscheiden sich nach Bundesland und persönlicher Situation. Nur die für Ihren Fall aktuelle Landesliste verwenden.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
3. Antrag bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde stellen
Der Antrag kann jedenfalls bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes eingebracht werden.
Sobald Unterstützungsbedarf besteht und die erforderlichen Angaben/Nachweise vorliegen; landesrechtliche Regeln zum Leistungsbeginn beachten.
Gemeindeamt oder Bezirkshauptmannschaft; in Statutarstädten Magistrat; in Wien Sozialzentrum beziehungsweise Sozialreferat der MA 40.
Antragsformular und die nach dem Bundesland verlangten Nachweise.
Die genaue Bearbeitungsstelle und zusätzliche Leistungen richten sich nach dem Wohnsitz-Bundesland.
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at
4. Sozialhilfe-Regeln in Burgenland prüfen
Für den konkreten Anspruch gelten die aktuellen landesrechtlichen Regeln in Burgenland. Öffnen Sie die offizielle Landesseite und prüfen Sie Voraussetzungen, Unterlagen, zuständige Stelle und mögliche Zusatzleistungen.
Vor beziehungsweise zusammen mit der Antragstellung.
Offizielle zuständige Stellen des Landes Burgenland beziehungsweise die dort angeführte Bezirks-/Magistratsstelle.
Die auf der Landesseite aktuell verlangten Nachweise zu Person, Haushalt, Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
Landesregeln können sich ändern; keine Werte oder Voraussetzungen eines anderen Bundeslandes übertragen.
Offizielle Quelle: www.burgenland.at
5. Sozialhilfe-Regeln in Kärnten prüfen
Für den konkreten Anspruch gelten die aktuellen landesrechtlichen Regeln in Kärnten. Öffnen Sie die offizielle Landesseite und prüfen Sie Voraussetzungen, Unterlagen, zuständige Stelle und mögliche Zusatzleistungen.
Vor beziehungsweise zusammen mit der Antragstellung.
Offizielle zuständige Stellen des Landes Kärnten beziehungsweise die dort angeführte Bezirks-/Magistratsstelle.
Die auf der Landesseite aktuell verlangten Nachweise zu Person, Haushalt, Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
Landesregeln können sich ändern; keine Werte oder Voraussetzungen eines anderen Bundeslandes übertragen.
Offizielle Quelle: www.ktn.gv.at
6. Sozialhilfe-Regeln in Niederösterreich prüfen
Für den konkreten Anspruch gelten die aktuellen landesrechtlichen Regeln in Niederösterreich. Öffnen Sie die offizielle Landesseite und prüfen Sie Voraussetzungen, Unterlagen, zuständige Stelle und mögliche Zusatzleistungen.
Vor beziehungsweise zusammen mit der Antragstellung.
Offizielle zuständige Stellen des Landes Niederösterreich beziehungsweise die dort angeführte Bezirks-/Magistratsstelle.
Die auf der Landesseite aktuell verlangten Nachweise zu Person, Haushalt, Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
Landesregeln können sich ändern; keine Werte oder Voraussetzungen eines anderen Bundeslandes übertragen.
Offizielle Quelle: www.noe.gv.at
7. Sozialhilfe-Regeln in Oberösterreich prüfen
Für den konkreten Anspruch gelten die aktuellen landesrechtlichen Regeln in Oberösterreich. Öffnen Sie die offizielle Landesseite und prüfen Sie Voraussetzungen, Unterlagen, zuständige Stelle und mögliche Zusatzleistungen.
Vor beziehungsweise zusammen mit der Antragstellung.
Offizielle zuständige Stellen des Landes Oberösterreich beziehungsweise die dort angeführte Bezirks-/Magistratsstelle.
Die auf der Landesseite aktuell verlangten Nachweise zu Person, Haushalt, Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
Landesregeln können sich ändern; keine Werte oder Voraussetzungen eines anderen Bundeslandes übertragen.
Offizielle Quelle: www.land-oberoesterreich.gv.at
8. Sozialhilfe-Regeln in Salzburg prüfen
Für den konkreten Anspruch gelten die aktuellen landesrechtlichen Regeln in Salzburg. Öffnen Sie die offizielle Landesseite und prüfen Sie Voraussetzungen, Unterlagen, zuständige Stelle und mögliche Zusatzleistungen.
Vor beziehungsweise zusammen mit der Antragstellung.
Offizielle zuständige Stellen des Landes Salzburg beziehungsweise die dort angeführte Bezirks-/Magistratsstelle.
Die auf der Landesseite aktuell verlangten Nachweise zu Person, Haushalt, Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
Landesregeln können sich ändern; keine Werte oder Voraussetzungen eines anderen Bundeslandes übertragen.
Offizielle Quelle: www.salzburg.gv.at
9. Sozialhilfe-Regeln in Steiermark prüfen
Für den konkreten Anspruch gelten die aktuellen landesrechtlichen Regeln in Steiermark. Öffnen Sie die offizielle Landesseite und prüfen Sie Voraussetzungen, Unterlagen, zuständige Stelle und mögliche Zusatzleistungen.
Vor beziehungsweise zusammen mit der Antragstellung.
Offizielle zuständige Stellen des Landes Steiermark beziehungsweise die dort angeführte Bezirks-/Magistratsstelle.
Die auf der Landesseite aktuell verlangten Nachweise zu Person, Haushalt, Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
Landesregeln können sich ändern; keine Werte oder Voraussetzungen eines anderen Bundeslandes übertragen.
Offizielle Quelle: www.soziales.steiermark.at
10. Sozialhilfe-Regeln in Tirol prüfen
Für den konkreten Anspruch gelten die aktuellen landesrechtlichen Regeln in Tirol. Öffnen Sie die offizielle Landesseite und prüfen Sie Voraussetzungen, Unterlagen, zuständige Stelle und mögliche Zusatzleistungen.
Vor beziehungsweise zusammen mit der Antragstellung.
Offizielle zuständige Stellen des Landes Tirol beziehungsweise die dort angeführte Bezirks-/Magistratsstelle.
Die auf der Landesseite aktuell verlangten Nachweise zu Person, Haushalt, Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
Landesregeln können sich ändern; keine Werte oder Voraussetzungen eines anderen Bundeslandes übertragen.
Offizielle Quelle: www.tirol.gv.at
11. Sozialhilfe-Regeln in Vorarlberg prüfen
Für den konkreten Anspruch gelten die aktuellen landesrechtlichen Regeln in Vorarlberg. Öffnen Sie die offizielle Landesseite und prüfen Sie Voraussetzungen, Unterlagen, zuständige Stelle und mögliche Zusatzleistungen.
Vor beziehungsweise zusammen mit der Antragstellung.
Offizielle zuständige Stellen des Landes Vorarlberg beziehungsweise die dort angeführte Bezirks-/Magistratsstelle.
Die auf der Landesseite aktuell verlangten Nachweise zu Person, Haushalt, Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
Landesregeln können sich ändern; keine Werte oder Voraussetzungen eines anderen Bundeslandes übertragen.
Offizielle Quelle: vorarlberg.at
12. Sozialhilfe-Regeln in Wien prüfen
Für den konkreten Anspruch gelten die aktuellen landesrechtlichen Regeln in Wien. Öffnen Sie die offizielle Landesseite und prüfen Sie Voraussetzungen, Unterlagen, zuständige Stelle und mögliche Zusatzleistungen.
Vor beziehungsweise zusammen mit der Antragstellung.
Offizielle zuständige Stellen der Stadt Wien beziehungsweise die dort angeführte Stelle.
Die auf der Landesseite aktuell verlangten Nachweise zu Person, Haushalt, Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
Landesregeln können sich ändern; keine Werte oder Voraussetzungen eines anderen Bundeslandes übertragen.
Offizielle Quelle: www.wien.gv.at

