Ich habe im Ausland gearbeitet und beantrage Arbeitslosengeld in Polen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Wenn Sie nach einer Beschäftigung in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Arbeitslosengeld in Polen beantragen, bereiten Sie PD U1 oder die Angaben vor, die für die amtliche Bestätigung der ausländischen Zeiten benötigt werden.

Wann?

Bei der Registrierung und Beantragung von Arbeitslosengeld nach einer Beschäftigung im Ausland.

Wo / bei wem?

Registrieren Sie sich zunächst beim zuständigen Powiat-Arbeitsamt als arbeitslos. Die Koordinierung der ausländischen Zeiten und die Entscheidung über das Arbeitslosengeld übernimmt das zuständige Woiwodschaftsarbeitsamt.

Was vorbereiten?

PD U1, falls vorhanden, oder andere Nachweise über Beschäftigung und Versicherung im Ausland. Wenn Sie kein U1 haben, kann die Behörde die Zeiten anhand Ihrer Angaben und Unterlagen amtlich bestätigen lassen.

Worauf achten?

Das Dokument PD U1 bestätigt Beschäftigungs-/Versicherungszeiten; das Dokument PD U2 betrifft den Erhalt des Anspruchs auf Sozialleistungen bei Reisen ins Ausland.

Offizielle Quelle: psz.praca.gov.pl

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