Ich möchte mich als Ausländer anmelden.
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Melden Sie sich für den Dauer- oder vorübergehenden Aufenthalt an, wenn Sie die Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllen.
Wann?
Die Frist hängt vom Aufenthaltsstatus ab: Für Bürger der EU/EFTA und bestimmte Familienangehörige gilt grundsätzlich spätestens der 30. Tag nach dem Einzug; für einen Teil der übrigen Ausländer spätestens der 4. Tag. Eine vorübergehende Anmeldung betrifft das Wohnen unter einer Adresse für mehr als 3 Monate.
Wo / bei wem?
Zuständiges Gemeindeamt am Wohnort; einige Fälle können online bearbeitet werden.
Was vorbereiten?
Formular, gültiger Ausweis/Reisedokument und Dokumente zum Wohnrecht und Aufenthaltsstatus.
Worauf achten?
Sie können nicht gleichzeitig zwei dauerhafte oder zwei vorübergehende Adressanmeldungen haben. Möglich sind eine dauerhafte und eine vorübergehende Anmeldung unter unterschiedlichen Adressen.
Offizielle Quelle: gov.pl

