Ich bin EU-Bürger und bleibe länger als 3 Monate in Polen

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Wenn Sie als EU-/EWR-Bürger oder Schweizer länger als 3 Monate in Polen bleiben, registrieren Sie Ihren Aufenthalt beim zuständigen Woiwoden.

Wann?

Stellen Sie den Antrag persönlich spätestens am Tag nach Ablauf von 3 Monaten seit Ihrer Einreise nach Polen.

Wo / bei wem?

Beim für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Woiwoden; das Verfahren führt das zuständige Woiwodschaftsamt.

Was vorbereiten?

Formular und Unterlagen zum Aufenthaltsgrund, z. B. Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel und Krankenversicherung.

Worauf achten?

EU-Bürger können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; die Anmeldung Ihres Aufenthalts ist eine separate Formalität.

Offizielle Quelle: gov.pl

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