Ich bin EU-Bürger und bleibe länger als 3 Monate in Polen
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Wenn Sie als EU-/EWR-Bürger oder Schweizer länger als 3 Monate in Polen bleiben, registrieren Sie Ihren Aufenthalt beim zuständigen Woiwoden.
Wann?
Stellen Sie den Antrag persönlich spätestens am Tag nach Ablauf von 3 Monaten seit Ihrer Einreise nach Polen.
Wo / bei wem?
Beim für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Woiwoden; das Verfahren führt das zuständige Woiwodschaftsamt.
Was vorbereiten?
Formular und Unterlagen zum Aufenthaltsgrund, z. B. Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel und Krankenversicherung.
Worauf achten?
EU-Bürger können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; die Anmeldung Ihres Aufenthalts ist eine separate Formalität.
Offizielle Quelle: gov.pl

