Ich möchte die polnische Elternleistung „świadczenie rodzicielskie“ beantragen.

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Wenn Sie kein Mutterschaftsgeld oder eine gleichwertige Leistung beziehen und die Voraussetzungen erfüllen, stellen Sie einen Antrag auf świadczenie rodzicielskie.

Wann?

Damit der Anspruch ab dem Monat der Geburt, Adoption oder Aufnahme des Kindes in Pflege gilt, stellen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten. Danach besteht der Anspruch ab dem Monat der Antragstellung.

Wo / bei wem?

Die zuständige Gemeinde/das zuständige Zentrum oder der im Service angegebene elektronische Kanal.

Was vorbereiten?

Informationen über das Kind, die Eltern/den Vormund und etwaige weitere Leistungen.

Worauf achten?

Die Leistung beträgt 1000 zł monatlich und ist einkommensunabhängig. Bei einem Kind wird sie grundsätzlich 52 Wochen gezahlt; in gesetzlich vorgesehenen Fällen kann der Zeitraum länger sein.

Offizielle Quelle: gov.pl

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