Mein Kind wurde geboren – Geburt anmelden

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Melden Sie die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt (USC).

Wann?

Innerhalb von 21 Tagen ab Ausstellung der Geburtskarte.

Wo / bei wem?

Beim Standesamt (USC), das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist; wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Meldung auch elektronisch einreichen.

Was vorbereiten?

Identitätsdokument; bei Vertretung zusätzlich eine Vollmacht.

Worauf achten?

Nach der Registrierung erstellt der/die Standesbeamte/-in eine Geburtsurkunde, vergibt eine PESEL-Nummer und registriert das Kind. Wird die Geburt nicht fristgerecht gemeldet, erfolgt die Registrierung durch das Standesamt von Amts wegen.

Offizielle Quelle: gov.pl

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