Ich kaufe als Ausländer eine Immobilie in Ungarn
5 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Klären Sie die rechtliche Art der Immobilie und ob Sie aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Rechtsstatus eine Erwerbsgenehmigung des zuständigen Regierungsamts benötigen.
Wenn Sie die Genehmigungspflicht prüfen und den Ablauf des Immobilienkaufs planen.
Das für den Immobilienort zuständige Hauptstadt-/Komitatsregierungsamt und Ihr Rechtsvertreter.
Staatsangehörigkeit, Flurstücks-/Grundbuchnummer und rechtliche Einordnung der Immobilie.
Für nicht land- oder forstwirtschaftliche Immobilien benötigen EU-/EWR- und Schweizer Berechtigte grundsätzlich keine solche Genehmigung; andere Ausländer möglicherweise schon. Für Agrarflächen gelten eigene Regeln.
Offizielle Quelle: kormanyhivatalok.hu
2. Lassen Sie Eigentumslage, Belastungen und Vertragsbedingungen durch einen Rechtsvertreter prüfen und anschließend den Kaufvertrag erstellen/gegenzeichnen.
Vor Abschluss des Kaufs.
Rechtsanwalt/Notar und Grundbuchdaten.
Grundbuchauszug/Immobiliendaten, Daten der Parteien und vereinbarte Bedingungen.
Für die Eintragung des Eigentums sind eine formgerechte Urkunde und ein Grundbuchverfahren erforderlich.
Offizielle Quelle: kormanyhivatalok.hu
3. Falls für Ihre Kategorie erforderlich, stellen Sie den Antrag auf Erwerbsgenehmigung beim für den Immobilienort zuständigen Regierungsamt.
Vor Abschluss der grundbuchlichen Eigentumsübertragung in der Reihenfolge des konkreten Verfahrens.
Zuständiges Hauptstadt-/Komitatsregierungsamt.
Aktueller Antrag, Vertrag/Immobiliendaten und Anlagen aus der aktuellen offiziellen Liste.
Prüfen Sie die aktuelle Gebühr und die erforderlichen Anlagen in den Informationen des für die Lage der Immobilie zuständigen Regierungsamts.
Offizielle Quelle: kormanyhivatalok.hu
4. Leiten Sie über Ihren Rechtsvertreter die Grundbucheintragung des Eigentums ein.
Wenn die Kauf- und gegebenenfalls Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Grundbuch-/Liegenschaftsregisterverfahren.
Eintragungsfähige Urkunde und erforderliche Anlagen.
Die Eigentumseintragung ist ein eigener rechtlicher Schritt und nicht identisch mit der Erwerbsgenehmigung für Ausländer.
Offizielle Quelle: kormanyhivatalok.hu
5. Regeln Sie anhand der NAV-Mitteilung/des Verfahrens die Erwerbsabgabe und prüfen Sie, ob eine Ermäßigung oder Befreiung gilt.
Nach Meldung des Erwerbs und Beginn des NAV-Verfahrens.
Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV).
Kauf- und Immobiliendaten; Nachweise für mögliche Vergünstigungen.
Höhe, Vergünstigungen und Befreiungen bei der Erwerbsabgabe können von den Umständen des Erwerbs abhängen. Prüfen Sie die aktuell für Ihren Fall geltende NAV-Regel.
Offizielle Quelle: nav.gov.hu

