Ich ziehe in die Slowakei

7 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Klären Sie zuerst, welcher Aufenthaltsweg aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit und des Grundes für den Umzug in die Slowakei gilt.

Wann?

Vor dem Umzug oder möglichst früh bei der Planung eines längerfristigen Aufenthalts.

Wo / bei wem?

Slowakisches Innenministerium / Fremdenpolizei; bei bestimmten Anträgen eine slowakische Vertretungsbehörde im Ausland.

Was vorbereiten?

Identitätsdokument oder Reisepass und Angaben zum geplanten Aufenthaltszweck (z. B. Arbeit, Studium, Familie oder Selbständigkeit).

Worauf achten?

Slowakische Staatsangehörige, EU/EWR-/Schweizer Bürger und Drittstaatsangehörige haben unterschiedliche Verfahren. Wählen Sie den Aufenthaltsweg nicht nur nach der Aufenthaltsdauer, ohne Ihren Status zu prüfen.

Offizielle Quelle: slov-lex.sk

2. Sichern Sie sich eine Wohnadresse und erledigen Sie die Aufenthaltsregistrierung oder Adressmeldung entsprechend Ihrem Status und der geplanten Aufenthaltsdauer.

Wann?

Innerhalb der gesetzlichen Fristen Ihres Aufenthaltswegs; für EU-Bürger gelten besondere Regeln für Aufenthalte bis bzw. über drei Monate.

Wo / bei wem?

Die für Ihren Wohnort zuständige Fremdenpolizei oder eine andere für Ihren Status zuständige Stelle.

Was vorbereiten?

Identitäts-/Reisedokument und die für Ihren konkreten Aufenthaltsweg erforderlichen Nachweise; je nach Fall auch ein Unterkunftsnachweis.

Worauf achten?

Die genaue Frist und die Unterlagen hängen von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszweck ab. EU-Bürger mit einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten unterliegen der Aufenthaltsregistrierung nach dem Fremdenaufenthaltsgesetz.

Offizielle Quelle: Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky

3. Prüfen Sie, in welchem Staat Sie krankenversichert sein müssen, und melden Sie sich bei einer gewählten slowakischen Krankenversicherung an, wenn für Sie die slowakische öffentliche Krankenversicherung gilt.

Wann?

Wenn für Sie die slowakische öffentliche Krankenversicherung entsteht, reichen Sie die Anmeldung innerhalb von 8 Tagen ab Eintritt des versicherungsbegründenden Umstands ein.

Wo / bei wem?

Eine gewählte slowakische Krankenversicherung; bei grenzüberschreitender Koordinierung auch die zuständige ausländische Stelle.

Was vorbereiten?

Identitäts-/Aufenthaltsdokument und Nachweis des Status, der die Versicherung begründet (z. B. Beschäftigung); je nach Fall auch ein Nachweis der bisherigen Versicherung.

Worauf achten?

Klären Sie bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt zuerst das zuständige System. Ein Umzug in die Slowakei führt nicht bei jedem EU-Bürger automatisch zur slowakischen öffentlichen Krankenversicherung. Die Anmeldung darf nur bei einer Krankenversicherung eingereicht werden.

Offizielle Quelle: slov-lex.sk

4. Wenn Sie arbeiten, selbständig tätig sein oder studieren werden, prüfen Sie die besonderen Voraussetzungen für diese Tätigkeit und Ihren Aufenthaltsstatus.

Nur falls zutreffend: Wenn Sie in der Slowakei arbeiten, selbständig tätig sein oder studieren werden.

Wann?

Vor Aufnahme der Tätigkeit oder innerhalb der Frist des jeweiligen Verfahrens.

Wo / bei wem?

Arbeitgeber, Arbeitsamt, Gewerbebehörde oder Bildungseinrichtung je nach Situation; bei Aufenthaltsfragen auch die Fremdenpolizei.

Was vorbereiten?

Unterlagen je nach Tätigkeit, z. B. Arbeitsvertrag/Beschäftigungszusage, Unterlagen zur Selbständigkeit oder Studienzulassung.

Worauf achten?

Das Recht zu arbeiten oder selbständig tätig zu sein kann von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsberechtigung abhängen. Ein Stellenangebot allein begründet nicht zwingend ein Aufenthaltsrecht.

Offizielle Quelle: upsvr.gov.sk

5. Wenn Kinder mit Ihnen umziehen, organisieren Sie Schule oder Kindergarten und bereiten Sie Nachweise über die bisherige Ausbildung vor.

Nur falls zutreffend: Wenn ein Kind mit Ihnen umzieht.

Wann?

Vor dem Schul-/Kindergartenbeginn oder möglichst bald nach dem Umzug.

Wo / bei wem?

Die gewählte Schule/der Kindergarten; Informationen zur zuständigen Einzugsschule erhalten Sie auch bei der Gemeinde oder Stadt.

Was vorbereiten?

Unterlagen des Kindes und je nach Fall Nachweise über die bisherige Ausbildung, Zeugnisse und gegebenenfalls Übersetzungen.

Worauf achten?

Aufnahme- und Einzugsregeln können je nach Schulart und Aufenthaltsstatus des Kindes unterschiedlich sein; für ausländische Kinder gilt das Verfahren für ihren jeweiligen Status.

Offizielle Quelle: slovensko.sk

6. Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland mitbringen, prüfen Sie das Verfahren für Genehmigung, Versicherung und Zulassung in der Slowakei.

Nur falls zutreffend: Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland in die Slowakei mitbringen.

Wann?

Vor der Nutzung des Fahrzeugs im slowakischen Zulassungssystem und innerhalb der Fristen des jeweiligen Import-/Zulassungsverfahrens.

Wo / bei wem?

Je nach Schritt die zuständige Bezirksbehörde, Prüfstelle, Versicherung und Fahrzeugzulassungsstelle.

Was vorbereiten?

Fahrzeugpapiere, Erwerbsnachweis, technische Unterlagen und weitere Nachweise je nach Herkunftsland und Zulassungsverfahren.

Worauf achten?

Das Verfahren unterscheidet sich danach, ob das Fahrzeug aus der EU oder aus einem Drittstaat kommt und ob es bereits zugelassen war. Verwenden Sie die passende Checkliste für Fahrzeugimport/Zulassung.

Offizielle Quelle: slovensko.sk

7. Prüfen Sie nach dem Umzug Ihre steuerliche Ansässigkeit und Pflichten bezüglich slowakischer und ausländischer Einkünfte.

Wann?

Spätestens vor der ersten Steuererklärung oder einem anderen steuerlichen Schritt, der Sie nach dem Umzug betrifft.

Wo / bei wem?

Slowakische Finanzverwaltung; bei internationalen Sachverhalten kann auch die Steuerverwaltung des anderen Staates relevant sein.

Was vorbereiten?

Angaben zu Aufenthalt, Wohnung, familiären und wirtschaftlichen Bindungen sowie Nachweise über Einkünfte und gezahlte Steuern.

Worauf achten?

Ein Umzug im Laufe des Jahres führt nicht automatisch bei allen zum gleichen steuerlichen Ergebnis; bei zwei beteiligten Staaten ist auch das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.

Offizielle Quelle: Finančná správa Slovenskej republiky

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