Ich bin EU-Bürger und werde in der Slowakei leben.

10 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Melden Sie den Beginn Ihres Aufenthalts der Ausländerpolizei.

Wann?

Innerhalb von 10 Werktagen nach Einreise, sofern keine Ausnahme für Sie gilt.

Wo / bei wem?

Die zuständige Ausländerpolizei.

Was vorbereiten?

Gültiges Reisedokument/Personalausweis und Angaben gemäß Formular.

Worauf achten?

Aufenthalte bis zu 3 Monaten sind meldefrei, die Meldepflicht kann jedoch bestehen bleiben.

Offizielle Quelle: slovensko.sk

2. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist der Wohnsitz eines EU-Bürgers anzumelden.

Wann?

Spätestens 30 Tage nach den ersten 3 Monaten des Aufenthalts.

Wo / bei wem?

Persönliche Vorsprache bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Was vorbereiten?

Identitätsnachweis und Dokumente, die Ihren Aufenthaltsgrund/Ihr Aufenthaltsrecht entsprechend Ihrer Situation belegen.

Worauf achten?

Die Bedingungen variieren je nach Beruf, Geschäftstätigkeit, Studium, Familie oder ausreichenden finanziellen Mitteln.

Offizielle Quelle: pes.minv.sk

3. Prüfen Sie, welcher Staat für Ihre Krankenversicherung zuständig ist, und melden Sie sich bei einer slowakischen Krankenversicherung an, wenn für Sie die slowakische öffentliche Krankenversicherung entsteht.

Wann?

Wenn für Sie die slowakische öffentliche Krankenversicherung entsteht, reichen Sie die Anmeldung innerhalb von 8 Tagen ab Eintritt des versicherungsbegründenden Umstands ein.

Wo / bei wem?

Eine gewählte slowakische Krankenversicherung; bei grenzüberschreitender Koordinierung auch die zuständige ausländische Stelle.

Was vorbereiten?

Identitäts-/Aufenthaltsdokument und Nachweis des Status, der die Versicherung begründet (z. B. Beschäftigung); je nach Fall auch ein Nachweis der bisherigen Versicherung.

Worauf achten?

Klären Sie bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt zuerst das zuständige System. Ein Umzug in die Slowakei führt nicht bei jedem EU-Bürger automatisch zur slowakischen öffentlichen Krankenversicherung. Die Anmeldung darf nur bei einer Krankenversicherung eingereicht werden.

Offizielle Quelle: slov-lex.sk

4. Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, prüfen Sie die Pflichten bei der Beschäftigung eines EU-Bürgers.

Nur falls zutreffend: Wenn Sie in der Slowakei eine Beschäftigung aufnehmen.

Wann?

Bei Beginn der Beschäftigung. Der Arbeitgeber bzw. die meldende Organisation meldet den Beginn des Arbeitsverhältnisses der zuständigen Arbeitsbehörde per Informationskarte spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen.

Wo / bei wem?

Die Pflicht erfüllt der Arbeitgeber/die meldende Organisation gegenüber dem Arbeitsamt am tatsächlichen Arbeitsort, nicht nach dem Sitz des Arbeitgebers.

Was vorbereiten?

Identitätsdokument und die Angaben, die der Arbeitgeber für das Arbeitsverhältnis und die Informationskarte benötigt.

Worauf achten?

Dies ist eine Meldepflicht des Arbeitgebers/der meldenden Organisation. Für die Bestimmung des zuständigen Arbeitsamtes ist der tatsächliche Arbeitsort maßgeblich.

Offizielle Quelle: upsvr.gov.sk

5. Wenn Sie arbeitslos sind und die Leistungen des Arbeitsamts nutzen möchten, beantragen Sie die Registrierung als Arbeitssuchender.

Nur falls zutreffend: Wenn Sie arbeitslos sind und als Arbeitssuchender registriert werden möchten.

Wann?

Die Registrierung ist freiwillig. Stellen Sie den Antrag innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ende der Beschäftigung oder eines anderen gesetzlich genannten Umstands und erfüllen Sie die Voraussetzungen, erfolgt die Eintragung ab dem Folgetag; sonst grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung.

Wo / bei wem?

Das Amt für Arbeit, Soziales und Familie am Ort Ihres ständigen oder gewöhnlichen Aufenthalts; auch eine elektronische Antragstellung ist möglich.

Was vorbereiten?

Antrag und Unterlagen, die vom Arbeitsamt benötigt werden.

Worauf achten?

Die Registrierung ist nach dem Zuzug in die Slowakei keine automatische Pflicht. Wenn Sie sich nicht registrieren, klären Sie Ihren Krankenversicherungsstatus gesondert nach dem zuständigen Staat.

Offizielle Quelle: upsvr.gov.sk

6. Wenn Sie selbständig tätig werden möchten, bestimmen Sie die passende Form und besorgen Sie die erforderliche Berechtigung; ein Gewerbe melden Sie über die einheitliche Anlaufstelle an.

Nur falls zutreffend: Wenn Sie in der Slowakei ein Unternehmen oder Gewerbe aufnehmen möchten.

Wann?

Vor Aufnahme einer Tätigkeit, für die eine Gewerbe- oder sonstige unternehmerische Berechtigung erforderlich ist.

Wo / bei wem?

Ansprechpartner im Bezirksamt oder elektronisch.

Was vorbereiten?

Identifikationsdaten und -dokumente gemäß Gewerbeart (freiberuflich/handwerklich/gebunden).

Worauf achten?

Eine ausländische Person kann in der Slowakei nach den slowakischen Vorschriften unternehmerisch tätig sein; das konkrete Verfahren hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab. Gehen Sie nicht davon aus, dass jede Tätigkeit ein freies Gewerbe ist.

Offizielle Quelle: slovensko.sk

7. Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, prüfen Sie, wann Ihre Pflichtversicherung in der Sozialversicherung beginnt.

Nur falls zutreffend: Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit beginnen oder wieder aufnehmen.

Wann?

Wenn für Sie das slowakische Sozialversicherungsrecht gilt und Sie erstmals selbständig tätig werden oder seit dem Ende der letzten selbständigen Tätigkeit mehr als 60 Monate vergangen sind, beginnt die Pflichtversicherung am ersten Tag des sechsten Kalendermonats nach dem Monat des Tätigkeitsbeginns.

Wo / bei wem?

Sozialversicherungsanstalt; bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der EU klären Sie zusätzlich, welcher Staat für die Sozialversicherung zuständig ist.

Was vorbereiten?

Beginn der Selbständigkeit, Angaben zur Berechtigung und Informationen darüber, ob und wann Sie früher selbständig tätig waren; bei grenzüberschreitenden Fällen zusätzlich Angaben zu Arbeit/Wohnsitz in anderen Staaten.

Worauf achten?

Wenn Sie die Selbständigkeit vor Ablauf von 60 Monaten wieder aufnehmen, gilt eine gesonderte Prüfung: Die Pflichtversicherung kann bereits ab dem Tag der Wiederaufnahme anknüpfen, zugleich prüft die Sozialversicherungsanstalt das Einkommen des maßgeblichen Zeitraums. Bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der EU ist zuerst zu klären, welcher Staat nach EU-Recht zuständig ist.

Offizielle Quelle: socpoist.sk

8. Wenn Kinder mit Ihnen umziehen, organisieren Sie Schule oder Kindergarten und bereiten Sie Nachweise über die bisherige Ausbildung vor.

Nur falls zutreffend: Wenn ein Kind mit Ihnen umzieht.

Wann?

Vor dem Schul-/Kindergartenbeginn oder möglichst bald nach dem Umzug.

Wo / bei wem?

Die gewählte Schule/der Kindergarten; Informationen zur zuständigen Einzugsschule erhalten Sie auch bei der Gemeinde oder Stadt.

Was vorbereiten?

Unterlagen des Kindes und je nach Fall Nachweise über die bisherige Ausbildung, Zeugnisse und gegebenenfalls Übersetzungen.

Worauf achten?

Ein Kindergarten kann ein Kind auch während des Schuljahres aufnehmen. Die verpflichtende Vorschulbildung gilt für Kinder, die bis zum 31. August vor dem betreffenden Schuljahr 5 Jahre alt werden; für die Schule prüfen Sie Aufnahme- und Einzugsregeln im konkreten Fall.

Offizielle Quelle: minedu.sk

9. Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland mitbringen, prüfen Sie das Verfahren für Genehmigung, Versicherung und Zulassung in der Slowakei.

Nur falls zutreffend: Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland in die Slowakei mitbringen.

Wann?

Vor der Nutzung des Fahrzeugs im slowakischen Zulassungssystem und innerhalb der Fristen des jeweiligen Import-/Zulassungsverfahrens.

Wo / bei wem?

Je nach Schritt die zuständige Bezirksbehörde, Prüfstelle, Versicherung und Fahrzeugzulassungsstelle.

Was vorbereiten?

Fahrzeugpapiere, Erwerbsnachweis, technische Unterlagen und weitere Nachweise je nach Herkunftsland und Zulassungsverfahren.

Worauf achten?

Für ein importiertes Fahrzeug gelten ein gesondertes Genehmigungs-/Anerkennungsverfahren und anschließend die Zulassung. Vergleichen Sie vor Abschluss der PZP im eigenen Fahrzeug-Checklist Preis und Bedingungen mehrerer aktueller Angebote.

Offizielle Quelle: slovensko.sk

10. Prüfen Sie nach dem Umzug Ihre steuerliche Ansässigkeit und Pflichten bezüglich slowakischer und ausländischer Einkünfte.

Wann?

Spätestens vor der ersten Steuererklärung oder einem anderen steuerlichen Schritt, der Sie nach dem Umzug betrifft.

Wo / bei wem?

Slowakische Finanzverwaltung; bei internationalen Sachverhalten kann auch die Steuerverwaltung des anderen Staates relevant sein.

Was vorbereiten?

Angaben zu Aufenthalt, Wohnung, familiären und wirtschaftlichen Bindungen sowie Nachweise über Einkünfte und gezahlte Steuern.

Worauf achten?

Ein Umzug im Laufe des Jahres führt nicht automatisch bei allen zum gleichen steuerlichen Ergebnis; bei zwei beteiligten Staaten ist auch das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.

Offizielle Quelle: financnasprava.sk

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