Ich möchte mein Einzelunternehmen beenden

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Beantragen Sie nach der tatsächlichen Einstellung Ihrer Tätigkeit die Löschung des Unternehmens aus dem CEIDG.

Wann?

Melden Sie die Beendigung innerhalb von 7 Tagen nach der tatsächlichen Einstellung der Tätigkeit.

Wo / bei wem?

CEIDG online über Biznes.gov.pl, persönlich beim Stadt- oder Gemeindeamt oder per Post.

Was vorbereiten?

Antrag CEIDG-1 und Unternehmerdaten; bei postalischer Einreichung muss die Unterschrift notariell beglaubigt sein.

Worauf achten?

Steuer-, Sozialversicherungs- und Dokumentationspflichten können auch nach Schließung eines Unternehmens bestehen bleiben.

Offizielle Quelle: podatki.gov.pl

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