Ich möchte mein Einzelunternehmen beenden
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Beantragen Sie nach der tatsächlichen Einstellung Ihrer Tätigkeit die Löschung des Unternehmens aus dem CEIDG.
Wann?
Melden Sie die Beendigung innerhalb von 7 Tagen nach der tatsächlichen Einstellung der Tätigkeit.
Wo / bei wem?
CEIDG online über Biznes.gov.pl, persönlich beim Stadt- oder Gemeindeamt oder per Post.
Was vorbereiten?
Antrag CEIDG-1 und Unternehmerdaten; bei postalischer Einreichung muss die Unterschrift notariell beglaubigt sein.
Worauf achten?
Steuer-, Sozialversicherungs- und Dokumentationspflichten können auch nach Schließung eines Unternehmens bestehen bleiben.
Offizielle Quelle: podatki.gov.pl

