Zuzug nach Deutschland für EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige – was ist zu erledigen?
10 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Wohnsitz anmelden
Nach Einzug in eine Wohnung muss der Wohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde angemeldet werden.
Grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug.
Örtlich zuständige Meldebehörde/Bürgeramt; im Bundesportal zuerst Wohnort auswählen.
Personalausweis oder Pass sowie Wohnungsgeberbestätigung und lokal zusätzlich verlangte Unterlagen.
Bei Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung des alten Wohnsitzes grundsätzlich über die Anmeldung am neuen Wohnort.
Offizielle Quelle: Bundesportal
2. Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsrecht vor dem nächsten Schritt klären
Als Bürgerin oder Bürger der EU bzw. der EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz benötigen Sie für Einreise und Arbeit in Deutschland grundsätzlich kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis.
Die Freizügigkeit ersetzt nicht die Wohnsitzanmeldung nach dem Einzug. Für Familienangehörige mit Drittstaatsangehörigkeit können eigene Einreise- und Aufenthaltsregeln gelten.
Offizielle Quelle: Make it in Germany – Bundesregierung
3. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung klären
Klären Sie früh, wie Sie in Deutschland krankenversichert sind. Ob gesetzliche Pflichtversicherung, freiwillige Mitgliedschaft, Familienversicherung oder private Absicherung in Betracht kommt, hängt von Ihrer Situation ab.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung direkt bei einer wählbaren Krankenkasse; bei Beschäftigung werden die Sozialversicherungsmeldungen in der Regel über den Arbeitgeber angestoßen.
Übernehmen Sie keine pauschale Lösung aus einem anderen Fall: Beschäftigte, Studierende, Selbstständige und Familienangehörige können unterschiedlichen Regeln unterliegen.
Offizielle Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
4. Steuer-ID nach der Anmeldung abwarten und prüfen
Die Steueridentifikationsnummer wird neuen Bürgerinnen und Bürgern nach der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch zugeteilt und per Post an die Meldeanschrift geschickt. Ein normaler Erstantrag ist daher nicht nötig.
Wenn nach der erstmaligen Anmeldung innerhalb von 3 Monaten kein Schreiben mit der Steuer-ID angekommen ist, können Sie die Nummer beim BZSt erneut anfordern.
Die Erstvergabe läuft automatisch über die Meldedaten. Eine erneute Mitteilung bei fehlendem Schreiben kann online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angefordert werden.
Die Steuer-ID gilt lebenslang und ändert sich weder bei einem Umzug noch bei einer Heirat. Verwechseln Sie sie nicht mit einer Steuernummer des Finanzamts.
Offizielle Quelle: Bundesportal / Bundesministerium der Finanzen
5. Versicherungsnummer bei der ersten Beschäftigung klären
Nur falls zutreffend: Relevant, wenn Sie erstmals eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder Ihre Versicherungsnummer nicht bekannt ist.
Bei der ersten Beschäftigung wird die Versicherungsnummer in der Regel im Zuge der Arbeitgebermeldung automatisch vergeben bzw. abgerufen. Ein kostenpflichtiger privater Antrag ist dafür nicht nötig.
Der Arbeitgeber ruft die Versicherungsnummer im Meldeverfahren ab. Falls kein Nachweis kommt oder Sie einen neuen Nachweis benötigen, können Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse helfen.
Die Versicherungsnummer bleibt grundsätzlich lebenslang bestehen. Beschäftigte müssen den Versicherungsnummernachweis seit 2023 nicht mehr generell beim Arbeitgeber vorlegen.
Offizielle Quelle: Deutsche Rentenversicherung
6. Beschäftigung, Sozialversicherung und Steuern korrekt anmelden
Bei einer Beschäftigung übernimmt der Arbeitgeber die Meldungen zur Sozialversicherung. Prüfen Sie vorher, ob Ihr Aufenthaltsstatus die konkrete Beschäftigung erlaubt und welche Krankenversicherung Sie gewählt haben.
Arbeitsvertrag, Aufenthaltsrecht, Krankenversicherung, Steuer-ID und Versicherungsnummer sind miteinander verbunden, aber nicht derselbe Vorgang. Beantragen Sie nichts doppelt, was automatisch über Anmeldung oder Arbeitgebermeldung entsteht.
Offizielle Quelle: make-it-in-germany.com
7. Studium/Bewerbung starten
Für zulassungsbeschränkte Studienangebote gelten die offiziellen Bewerbungs- und Koordinierungsverfahren von Hochschulstart bzw. der Hochschule.
Bewerbungs-/Koordinierungsfristen des konkreten Studiengangs einhalten.
Hochschule und – bei teilnehmenden zulassungsbeschränkten Studiengängen – Hochschulstart.
Hochschulzugangsberechtigung sowie studiengangsspezifische Nachweise.
Nicht jeder Studiengang läuft über Hochschulstart; immer die Seite der Hochschule prüfen.
Offizielle Quelle: Hochschulstart
8. Familiennachzug, Schule, Betreuung und Familienleistungen prüfen
Wenn Familienangehörige mitziehen oder nachkommen, prüfen Sie getrennt deren Aufenthaltsrecht sowie danach Schule oder Betreuung, Krankenversicherung und mögliche Familienleistungen. Die Regeln hängen unter anderem von den Staatsangehörigkeiten und vom Status der Bezugsperson ab.
Familiennachzug ist kein einheitlicher Vorgang für alle Familien. Prüfen Sie die konkrete Kombination aus Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel und Verwandtschaftsverhältnis.
Offizielle Quelle: Make it in Germany – Bundesregierung
9. Gewerbe anmelden
Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss es bei der zuständigen Behörde anmelden; konkrete Verfahrensdetails sind regional.
Stehendes Gewerbe grundsätzlich bei Beginn anmelden; erlaubnispflichtige Tätigkeiten vor Aufnahme genehmigen lassen.
Zuständige Gewerbebehörde am Ort der Betriebsstätte. Die Gewerbeanmeldung wird nicht allein aus der privaten Wohnadresse abgeleitet.
Identitätsdaten, Betriebs-/Tätigkeitsangaben und bei erlaubnispflichtigen Gewerben erforderliche Nachweise.
Gewerbeanmeldung ersetzt nicht steuerliche oder berufsrechtliche Registrierungen.
Offizielle Quelle: Bundesportal
10. Auto zulassen
Kfz-Zulassungsverfahren werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde durchgeführt; Details hängen von Region und Vorgang ab.
Vor Nutzung/Änderung des Fahrzeugs den passenden Zulassungsvorgang abschließen.
Örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Fahrzeugpapiere, Versicherungsbestätigung, Identität und je nach Vorgang weitere Nachweise.
Zulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Import haben unterschiedliche Dokumente; lokalen Vorgang auswählen.
Offizielle Quelle: Bundesportal

