Nebenwohnung abmelden

1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge

1. Nebenwohnung abmelden

Wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben und keine neue Nebenwohnung an deren Stelle beziehen, müssen Sie diese melderechtlich abmelden. Das ist etwas anderes als ein gewöhnlicher Umzug Ihrer Hauptwohnung innerhalb Deutschlands.

Wann?

Grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug. Die Abmeldung kann nach den örtlichen Vorgaben teilweise bereits in der Woche vor dem Auszug erfolgen.

Wo / bei wem?

Nach § 21 Abs. 4 BMG kann die Aufgabe der Nebenwohnung der Meldebehörde am Ort der Nebenwohnung oder der Meldebehörde am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung mitgeteilt werden.

Was vorbereiten?

Halten Sie Identitätsdokument, Daten der Nebenwohnung und das Auszugsdatum bereit; die konkrete Meldebehörde kann weitere Angaben verlangen.

Worauf achten?

Nicht mit der Abmeldung bei einem normalen Inlandsumzug verwechseln: Wer innerhalb Deutschlands eine neue Hauptwohnung bezieht, meldet grundsätzlich die neue Wohnung an; die alte Hauptwohnung wird dadurch verarbeitet.

Offizielle Quelle: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

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