Kurzfristig vom Jobende erfahren
3 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Arbeitsuchend melden
Die Arbeitsuchendmeldung sollte sofort erfolgen, spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses; bei kurzfristiger Kenntnis grundsätzlich innerhalb von drei Tagen.
Sofort; spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie später vom Ende, grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen.
Bundesagentur für Arbeit online, telefonisch oder persönlich.
Persönliche Daten und Angaben zum Beschäftigungsende.
Arbeitsuchendmeldung ersetzt die Arbeitslosmeldung nicht. Verspätung kann finanzielle Nachteile verursachen.
Offizielle Quelle: Bundesagentur für Arbeit
2. Arbeitslos melden
Für den Bezug von Arbeitslosengeld ist neben der Arbeitsuchendmeldung auch die Arbeitslosmeldung nach den Vorgaben der Bundesagentur erforderlich.
Frühestens 3 Monate vorher; spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Agentur für Arbeit online mit eID/BundID oder persönlich.
Bei persönlicher Meldung Personalausweis oder Pass plus Meldebescheinigung; weitere Angaben für den Leistungsantrag.
Leistung kann grundsätzlich erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung beginnen. Nach längerer Unterbrechung kann eine erneute Meldung nötig sein.
Offizielle Quelle: Bundesagentur für Arbeit
3. Arbeitslosengeld beantragen
Nur falls zutreffend: Wenn Arbeitslosengeld beansprucht werden soll und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Bundesagentur stellt die offiziellen Voraussetzungen, Antragswege und Nachweisanforderungen für Arbeitslosengeld bereit.
Meldung und Antrag so vorbereiten, dass spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit die Arbeitslosmeldung erfolgt.
Agentur für Arbeit über den offiziellen Arbeitslosengeld-Antrag.
Beschäftigungs-/Entgeltangaben, Steuer-/Bank-/Versicherungsdaten und weitere im Antrag geforderte Nachweise.
Arbeitsuchendmeldung, Arbeitslosmeldung und Leistungsantrag sind unterschiedliche Schritte, die zusammenpassen müssen.
Offizielle Quelle: Bundesagentur für Arbeit

