Ich bin Drittstaatsangehöriger und möchte länger als 90 Tage in Tschechien studieren
4 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Prüfen Sie, ob Ihr Programm rechtlich als „Studium“ gilt oder eine andere Bildungsaktivität mit anderem Aufenthaltsweg ist.
Nach der Zulassung zum Studium und vor Antragstellung.
Informationsportal für Ausländer des Innenministeriums.
Zulassungs-/Schulbestätigung und Angaben zur Art des Programms.
Nicht jeder Kurs oder jedes Bildungsprogramm gilt aufenthaltsrechtlich als „Studium“.
Offizielle Quelle: ipc.gov.cz
2. Wählen Sie für einen Aufenthalt über 90 Tage den richtigen Weg: langfristiges Studienvisum oder, sofern berechtigt, direkten Antrag auf langfristigen Aufenthalt zum Studium.
Vor Antragstellung.
Je nach gewähltem Weg und Antragsort.
Programmdauer, Art des Studiums und geplanter Aufenthaltsbeginn.
Diese beiden Möglichkeiten sollen nicht als doppelte Lebenslagen dargestellt werden; sie sind Zweige eines einzigen Studienwegs.
Offizielle Quelle: ipc.gov.cz
3. Bereiten Sie Nachweis über Zulassung/Studium, Unterkunft, Mittel und weitere Unterlagen für den gewählten Antragstyp vor und reichen Sie den Antrag über den richtigen Kanal ein.
Vor dem geplanten langfristigen Aufenthalt.
Bei Antragstellung in Tschechien: die für Ihre Aufenthaltsadresse zuständige Dienststelle des Innenministeriums; im Ausland: die zuständige tschechische Vertretungsbehörde nach den Regeln des konkreten Antrags.
Aktuelle Unterlagen gemäß der offiziellen Checkliste.
Versicherungsanforderungen, Gebühren, Fristen und Formvorgaben können sich ändern.
Offizielle Quelle: ipc.gov.cz
4. Erledigen Sie nach der Einreise die für Ihren Weg geltenden Aufenthaltsformalitäten und halten Sie die Bedingungen des Studienaufenthalts ein.
Nach der Einreise / nach Erteilung der Berechtigung.
Innenministerium entsprechend dem konkreten Verfahren.
Aufenthaltsunterlagen und Schul-/Studienbestätigung.
Das Recht, während des Studiums zu arbeiten, hängt vom konkreten Aufenthaltstitel und von der Studienart ab. Prüfen Sie daher die Bedingungen Ihres konkreten Aufenthalts.
Offizielle Quelle: ipc.gov.cz

