Ich bin EU-Bürger und komme für einen längeren Aufenthalt nach Tschechien.
1 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 30 Tagen und sofern keine Ausnahme vorliegt, müssen Sie Ihren Wohnsitz melden.
Wann?
Innerhalb von 30 Arbeitstagen nach der Einreise, wenn der Aufenthalt länger als 30 Tage dauert und keine Ausnahme gilt.
Wo / bei wem?
Ausländerpolizei; Die Meldepflicht kann vom Beherbergungsbetrieb im Namen der untergebrachten Person erfüllt werden.
Was vorbereiten?
Reisedokument und Angaben zum Wohnort.
Worauf achten?
Dies ist nicht mit einer freiwilligen Meldebescheinigung für EU-Bürger gleichzusetzen; es gibt gesetzliche Ausnahmen von der Meldepflicht.
Offizielle Quelle: ipc.gov.cz

