Ich habe einen ausländischen Führerschein und möchte ihn in der Slowakei nutzen oder umtauschen
4 Aufgaben in empfohlener Reihenfolge
1. Bestimmen Sie zuerst den maßgeblichen Weg anhand des Ausstellungsstaats und der Art des ausländischen Führerscheins; davon hängen Anerkennung sowie Möglichkeit oder Pflicht zum Umtausch ab.
Vor dem Fahren nach dem Umzug und vor dem Umtauschantrag.
Regeln des Straßenverkehrsgesetzes / zuständige Dienststelle der Polizei.
Gültiger ausländischer Führerschein, Ausstellungsstaat und Angaben zu Ihrem Aufenthalt in der Slowakei.
Ein EWR-Führerschein, ein Führerschein aus einem Vertragsstaat und ein anderes ausländisches Dokument unterliegen nicht automatisch denselben Regeln.
Offizielle Quelle: slov-lex.sk
2. Prüfen Sie, ob Ihr Führerschein in der Slowakei anerkannt wird und ob der Umtausch in Ihrem Fall freiwillig, verpflichtend oder ohne weitere Voraussetzungen nicht möglich ist.
Nach Feststellung des Ausstellungsstaats und Dokumenttyps.
Straßenverkehrsgesetz / Polizei.
Angaben zu Führerschein und Aufenthalt.
Frist und Verfahren unterscheiden sich je nach Führerscheinart und Ausstellungsstaat. Für ausländische Führerscheine gilt keine einheitliche Frist.
Offizielle Quelle: slov-lex.sk
3. Wenn der Umtausch erforderlich ist oder Sie ihn wünschen, bereiten Sie Originalführerschein, Identitäts-/Aufenthaltsnachweis und nur die für Ihren Fall erforderlichen zusätzlichen Unterlagen vor.
Vor Antragstellung.
Zuständige Dienststelle der Polizei.
Originalführerschein, Identitätsnachweis und Aufenthaltsangaben; Übersetzung oder weitere Bestätigungen nur, wenn der konkrete Weg dies verlangt.
Ein internationaler Führerschein allein ersetzt für den Umtausch nicht den nationalen Führerschein.
Offizielle Quelle: slov-lex.sk
4. Stellen Sie den Umtauschantrag bei der nach den aktuellen Regeln zuständigen slowakischen Behörde und geben Sie den ausländischen Führerschein ab, wenn das Verfahren dies verlangt.
Wenn die Voraussetzungen für den Umtausch erfüllt sind.
Die für den Wohn-/Aufenthaltsort des Antragstellers zuständige Polizeibehörde.
Vollständige Unterlagen für Ihren konkreten Fall.
Dieser Weg betrifft den Umtausch eines ausländischen Führerscheins nach § 104. Die besondere Antragstellung bei einer Vertretungsbehörde nach § 97a betrifft den Umtausch/die Erneuerung eines slowakischen Führerscheins, nicht diesen Umtausch von ausländisch auf slowakisch.
Offizielle Quelle: slov-lex.sk

